Befördern Sie Sendungen von EU-zugelassenen Versendern? Wussten Sie, dass diese nur mit Dienstleistern arbeiten dürfen, dieebenfallseine der nach- folgendenEU-Zulassungen vorweisen können:
Kühl- oder Gefrierhäuser
Umpackbetriebe
Schlachtbetriebe
Zerlegungsbetriebe
Geflügelschlachtbetriebe
Geflügelfleischzerlegungsbetriebe
Verarbeitungsbetriebe
Milch- und Milcherzeugnisbetriebe
Fischereierzeugnis- und Muschelbetriebe
Eiproduktbetriebe
Gelatinebetriebe
Für diese Betriebsarten bestehen eindeutige, gesetzliche Regelungen (EU-Richtlinien, die in deutsches nationales Recht überführt wurden), die eine EG / EU-Zulassung in Form von den entsprechenden Richtlinien zwingend vorschreiben.
Stellen Sie sich einmal die Frage, was der Verlust der EU-zugelassenen Kunden (erkennbar am ovalen Zeichen) für Sie bedeuten könnte. Sollte Ihnen die Antwort auf diese Frage einen aktuellen Handlungsbedarf aufzeigen, können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir sind aktuell die einzigen, die die Kompetenz und die Erfahrung mit der EU-Zulassung für Logistikdienstleister haben. Zudem verfügen wir über wertvolle Kontakte in den entsprechenden Behörden aller Bundesländer.